Projekt • Fak. 1 • Sonderpädagogik - Geistig- und Mehrfachbehindertenpädagogik
Projektdauer:
01.02.09 bis 31.10.11
Kurzinhalt:
Nach Baden-Württembergischen Recht haben jedes Kind und jeder Jugendliche das Recht, eine Schule zu besuchen. Gleichzeitig wird anerkannt, dass einige Kinder besondere Lernbedingungen und -unterstützung benötigen, um ihr Recht auf Bildung einlösen zu können. Grundsätzlich ist es die Aufgabe der Allgemeinen Schulen, alle